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   BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01   

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https://dejure.org/2001,1880
BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01 (https://dejure.org/2001,1880)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2001 - XII ARZ 3/01 (https://dejure.org/2001,1880)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2001 - XII ARZ 3/01 (https://dejure.org/2001,1880)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 444
  • MDR 2001, 1432
  • FamRZ 2001, 1705
  • JR 2002, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.2000 - XII ARZ 6/00

    Divergenzvorlage an den BGH in Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
    In Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ist eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof nach § 36 Abs. 3 ZPO zulässig, wenn der Bundesgerichtshof das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht ist und die Bestimmungszuständigkeit eines Oberlandesgerichts sich aus § 36 Abs. 2 ZPO ergibt (Senatsbeschluß vom 21. Juni 2000 - XII ARZ 6/00 - BGHR ZPO § 36 Abs. 3 Divergenzvorlage 1).
  • BGH, 17.10.1979 - IV ARZ 42/79

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich über

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
    Unter Prozeßgericht ist dabei das Gericht des Verfahrens zu verstehen, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen worden ist (BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 42/79 - FamRZ 1980, 47).
  • BGH, 04.02.1987 - IVb ARZ 54/86

    Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung des zuständigen Gerichts -

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
    Daß die Vollstreckungsabwehrklage noch nicht zugestellt und damit noch nicht rechtshängig ist, steht zwar einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO für die Hauptsache entgegen (Senatsbeschluß vom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 54/86 - FamRZ 1987, 924).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Erlöschen der Zuständigkeit des Gerichts

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
    Zulässig ist aber eine Zuständigkeitsbestimmung für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Durchführung der Klage (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43).
  • OLG Naumburg, 14.06.1999 - 3 AR 11/99

    Verfahren über Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern -

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
    Zur Begründung hat es ausgeführt, es halte das Amtsgericht Husum für zuständig, sehe sich an einer entsprechenden Entscheidung aber gehindert durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (FamRZ 1999, 945) und des Oberlandesgerichts Naumburg (FamRZ 2000, 1166).
  • BGH, 06.02.1980 - IV ARZ 84/79

    Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
    Die Vollstreckungsabwehrklage betreffe den titulierten Anspruch und komme deshalb in der Sache einer Fortsetzung des früheren Rechtsstreits nahe, auch wenn das Bestehen oder Nichtbestehen des titulierten Anspruchs nicht unmittelbar Streitgegenstand der Vollstreckungsabwehrklage sein sollte (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1980 - IV ARZ 84/79 - FamRZ 1980, 346).
  • OLG Schleswig, 23.12.1998 - 13 WF 152/98
    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
    Zur Begründung hat es ausgeführt, es halte das Amtsgericht Husum für zuständig, sehe sich an einer entsprechenden Entscheidung aber gehindert durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (FamRZ 1999, 945) und des Oberlandesgerichts Naumburg (FamRZ 2000, 1166).
  • BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23

    Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel

    Familienstreitsachen sind gemäß § 112 Nr. 1 FamFG insbesondere Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, also Verfahren, die die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 54/20, juris Rn. 23; zu einer entsprechenden Konstellation vgl. auch BGH, Urt. v. 22. August 2001, XII ARZ 3/01, FamRZ 2001, 1705).
  • KG, 31.10.2019 - 2 AR 52/19

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Gerichtsstandsbestimmung vor

    eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO grundsätzlich den Eintritt der Rechtshängigkeit und damit die Zustellung der Klage (§§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO) voraus, da sich ein Gericht sonst nicht, wie in § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO vorgesehen, "rechtskräftig" für unzuständig erklären kann (BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - XII ARZ 3/01, NJW 2002, 444 [445]; OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2016 - I-32 SA 26/16, juris Rn. 6; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 36).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12

    Gerichtsstandsbestimmung bei zweifelhafter Klagezustellung

    Die sehr knapp gehaltene Aussage im Beschluss vom 22.08.2001 zu Az. XII ARZ 3/01, wonach eine fehlende Zustellung der Klage einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO entgegensteht, bedeutet nach Auffassung des Senats keine Aufgabe dieser langjährigen Rechtsprechung, die grundsätzlich auch in der Kommentarliteratur Zustimmung gefunden hat (vgl. Stein/Jonas-Roth a.a.O. Rn. 41 f; Patzina in Müko-ZPO, 3. Aufl.2008, Rn. 35; Musielak-Heinrich a.a.O. Rn. 28; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26; wohl auch Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 70.Aufl. 2012, Rn. 36 f, jeweils zu § 36).
  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 2 Sdb (FamS) Zust 15/02

    Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde;

    Der Bundesgerichtshof (FamRZ 2001, 1705 ff) hat in seinem Urteil vom 22.08.2001 entschieden, daß für die Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger Kind auch nach Einführung des § 642 Abs. 1 ZPO das Gericht des ersten Rechtszuges des Verfahrens, das zu dem angegriffenen Titel geführt hat, ausschließlich zuständig ist.
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